Der 23. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch einen heute bekanntgegebenen Beschluß den Antrag des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen abgelehnt, mit dem die Asylberechtigung des algerischen Politikers Rabah Kebir, eines führenden Mitgliedes der algerischen Heilsfront (FIS), anerkannt worden war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen über die Asylgewährung ist damit rechtskräftig.

In den Gründen seines ablehnenden Beschlusses führt der Senat aus, daß das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts - entgegen den Rügen des Bundesbeauftragten - weder an den geltend gemachten Verfahrensmängeln leide noch von einer ober- oder höchstrichterlichen Entscheidung abweiche.

Az.: 23 A 6631/95.A