Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch soeben verkündetes Urteil entschieden, daß der Betrieb der Urananreicherungsanlage im Umfang von 1.000 t Urantrennarbeit pro Jahr rechtsfehlerfrei zugelassen worden ist.

In den Gründen seiner Entscheidung führt der Senat u.a. aus:

Der Kläger, ein in Gronau wohnender Bürger, sei mit den wesentlichen Einwendungen gegen das Anlagen- und Lagerbehälterkonzept ausgeschlossen, weil er die vorangegangenen Teilgenehmigungen nicht angefochten habe. Die maßgeblichen Entscheidungen für die Sicherheit der Anlage aber seien bereits mit diesen früheren Teilgenehmigungen getroffen worden.

Az.: 21 D 94/94.AK