Mit Ablauf des Monats August 1998 ist der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Heinrich Lutter wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

Heinrich Lutter, 1933 in Hagen geboren, bestand dort 1953 das Abitur und studierte anschließend an den Universitäten Marburg und Münster Rechtswissenschaft. 1957 legte er in Hamm die erste und 1961 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Oberverwaltungsgericht in Münster tätig, bevor er im Oktober 1962 seine richterliche Laufbahn beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen begann. 1964 wechselte er als Gerichtsassessor an das Verwaltungsgericht Arnsberg. Im Juni 1972 wurde er als Richter an das Oberverwaltungsgericht berufen. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht im August 1978 leitete er den im wesentlichen mit Verfahren aus dem Sozialrecht befaßten 8. Senat. Herr Lutter war darüber hinaus Mitglied des Senats für Baulandsachen, des Landesberufsgerichts für Heilberufe und eines Disziplinarsenats. Außerdem wirkte er als Prüfer im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung. Daneben war er langjähriges Mitglied des Richterrats beim Oberverwaltungsgericht - ein Ausdruck des Vertrauens und der Wertschätzung, die ihm im Kollegenkreis entgegengebracht wurden