Mit Ablauf des Monats September 1998 ist der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Robert Brockhaus wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

Dr. Robert Brockhaus, 1933 in Dortmund geboren, bestand 1955 in Münster das Abitur und studierte anschließend an den Universitäten Münster und München Rechtswissenschaft. 1959 legte er in Hamm die erste und 1963 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend begann er seine richterliche Laufbahn als Gerichtsassessor beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Im Oktober 1971 wurde er als Richter an das Oberverwaltungsgericht berufen. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht im Februar 1978 leitete er zunächst den 16. Senat und sodann den im wesentlichen mit Verfahren aus dem Beamtenrecht befaßten 6. Senat. Herr Dr. Brockhaus war darüber hinaus Mitglied des Landesberufsgerichts für Heilberufe sowie Mitglied und später Vorsitzender eines Disziplinarsenats, des Landesberufsgerichts für Architekten und des Landesberufsgerichts für Ingenieure. Außerdem gehörte er dem Richterrat beim Oberverwaltungsgericht und jeweils mehr als 15 Jahre dem Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Präsidium des Oberverwaltungsgerichts an - ein Ausdruck des besonderen Vertrauens und der großen Wertschätzung im Kollegenkreis.