Auf Antrag eines Studenten hat der 25. Senat dem AStA der Universität Münster in einem Eilverfahren untersagt, allgemeinpolitische Erklärungen abzugeben.

ach entsprechenden Ankündigungen in verschiedenen Medien beteiligte sich der Allgemeine Studierendenausschuß der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster an der "Bundeskoordination FÜR das politische Mandat", die im Rahmen einer Kampagne, die durch Spenden finanziert sein soll, seit dem 18. November 1998 mehrere Anzeigen in der Frankfurter Rundschau erscheinen ließ. Neben der Forderung nach Zuerkennung des allgemeinpolitischen Mandats behandeln die Anzeigen selbst allgemeinpolitische Themen wie Atomenergie und Rassismus.

Ein Student der Universität Münster beantragte bereits vor Erscheinen der ersten Anzeige einstweiligen Rechtsschutz gegenüber allgemeinpolitischen Äußerungen des AStA. Mit seinem Antrag hatte er vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. In dem heute bekannt gewordenen Beschluß führt der 25. Senat zur Begründung u. a. aus:

Dem antragstellenden Studenten stehe ein Unterlassungsanspruch gegen die Studierendenschaft zu, weil der AStA durch die von ihm mitzuverantwortende Veröffentlichung der Anzeigen den der Studierendenschaft zugewiesenen Aufgabenkreis überschreite. Die Anzeigen enthielten durchweg Inhalte, die in keinem Zusammenhang mit der hochschulpolitischen Interessenvertretung der Studierendenschaft stünden. Auch nach der Änderung des Universitätsgesetzes vom Sommer 1997, die die politische Bildung und die staatsbürgerliche Verantwortung ausdrücklich zum Aufgabenkreis der Studierendenvertretung zähle, stehe den Studierendenschaften kein allgemeinpolitisches Mandat zu. Letzteres habe der AStA mit der Anzeigenserie nicht nur für sich beansprucht, sondern auch bereits wahrgenommen.

Az.: 25 B 1952/98