Die Landesregierung NRW hat den Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Bernhard Schulte zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Mit Wirkung vom 1. April übernimmt er am Oberverwaltungsgericht in Münster die Leitung des 10. Senats, zu dessen Geschäftsbereich Verfahren aus dem Baurecht einschließlich der öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten gehören, und des 10a Senats, der für die Überprüfung von Bebauungsplänen im Normenkontrollverfahren zuständig ist.

Dr. Schulte wurde 1947 in Laxten, jetzt Lingen/Ems, geboren. Er bestand 1968 in Lingen am Gymnasium Georgianum das Abitur und studierte anschließend in Münster Rechtswissenschaften. Im Dezember 1972 legte er die 1. und im Juni 1975 in Hannover die 2. juristische Staatsprüfung ab.

Von Oktober 1975 bis Juli 1980 war Dr. Schulte als wissenschaftlicher Assistent und Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin tätig, wo er mit einer Dissertation zum Thema "Rechtsgüterschutz durch Bauordnungsrecht" promoviert wurde.

Seine richterliche Laufbahn begann Dr. Schulte im August 1980 beim Verwaltungsgericht Hannover, Kammern Osnabrück. In den Jahren 1983 und 1984 war Dr. Schulte an den Landkreis Emsland abgeordnet und dort dem damaligen Oberkreisdirektor als persönlicher Referent zugeordnet. Im Mai 1989 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Lüneburg ernannt. 1990 wechselte er an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Hier befasste er sich in verschiedenen Senaten im Wesentlichen mit dem Sozialhilferecht, dem Baurecht, dem Denkmalrecht, dem Hochschulrecht und dem Asylrecht. Außerdem war er Mitglied des Baulandsenats bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Über seine richterliche Tätigkeit hinaus hat Dr. Schulte in zahlreichen Publikationen und Vorträgen wissenschaftlich-juristisch gearbeitet. Er ist u. a. Mitautor eines Kommentars zur Landesbauordnung NRW und eines Buches über das öffentliche Baunachbarrecht