Fünf Gegner des Braunkohlentagebaus Garzweiler I/II, die mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Aachen erfolglos geblieben waren, haben fristgerecht die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt. Es handelt sich um den Kreis Heinsberg, die Stadt Erkelenz, den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie zwei private Grundstückseigentümer aus Erkelenz. Sie wenden sich gegen den Rahmenbetriebsplan, den das beklagte Bergamt Düren zugunsten der beigeladenen Rheinbraun AG zugelassen hatte.

Der für die Verfahren zuständige 21. Senat des OVG NRW leitet die Anträge der fünf Kläger zunächst an die anderen Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme weiter. Im Interesse der Planungssicherheit für alle Beteiligten wird der Senat bemüht sein, zügig über die Zulassungsanträge zu entscheiden.

Az.: 21 A 1190 – 1194/02