Die Deutsche Steinkohle AG soll den Kohleabbau unter dem Rhein im Bereich Voerde-Mehrum (Flöz L/K, Bauhöhe 82) vorläufig stoppen, bis Sicherungsmaßnahmen am Rheindeich über dem Abbaugebiet durchgeführt worden sind. Das ist das Ziel des Vergleichsvorschlags, den der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Beteiligten gestern in den beiden Beschwerdeverfahren der Stadt Voerde gegen das Bergamt Moers und die Bezirksregierung Arnsberg unterbreitet hat.

Der Vergleichsvorschlag trägt dem zentralen Anliegen der Stadt Voerde Rechnung, einen hinreichenden Hochwasserschutz für das Stadtgebiet sicherzustellen. Durch den Kohleabbau kann es im Rheindeich zu so genannten Unstetigkeiten (Spannungen, Rissbildungen, Absenkungen) kommen. Zu deren Verhinderung sieht der Sonderbetriebsplan "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003 bestimmte Ertüchtigungsmaßnahmen vor, ohne jedoch vorzuschreiben, dass diese tatsächlich durchgeführt sein müssen, bevor sich der voranschreitende Kohleabbau auf den Rheindeich im Bereich Mehrum auswirkt. Der Vergleich schlägt deshalb - ungeachtet des derzeitigen Niedrigwasserstandes des Rheins - unter Einbeziehung der Regelungen im Sonderbetriebsplan "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003, über die bei einer streitigen Entscheidung aller Voraussicht nach zunächst das Verwaltungsgericht Düsseldorf befinden müsste, verfahrensrechtliche Schritte vor, die sicherstellen, dass der Abbau der Bauhöhe L/K 82 gestoppt und zunächst der Rheindeich wie vorgesehen ertüchtigt wird. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die Stadt Voerde ihre Beschwerdeverfahren mit einer Vielzahl weiterer Streitpunkte insgesamt als erledigt ansieht. Der Senat hat dazu darauf hingewiesen, dass für eine Überprüfung der umfangreichen Beanstandungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbetriebsplan das Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) ausreichenden Raum bietet.

Der Senat hat die Beteiligten gebeten, ihre Annahmeerklärungen zum Vergleichsvorschlag bis zum 5. Mai 2003 vorzulegen.

Az.: 21 B 2517/02 und 21 B 2518/01