Auf ihrer Jahreskonferenz in Mannheim haben die Präsidentin und die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe des Bundes und der Länder ihre massive Kritik an der die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffenden Gesetzgebung zu Hartz IV erneuert und verschärft. Sie brachten ihre Betroffenheit darüber zum Ausdruck, dass sich nach den bisherigen Pannen bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform nun auch massive Probleme im Bereich der Justiz anbahnen. Die Verlagerung der Zuständigkeit für Sozialhilfestreitigkeiten von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit bezeichneten sie als eine Verschwendung von Steuergeldern. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe in mehr als fünf Jahrzehnten gerade im Bereich der Sozialhilfe mit hoher Zufriedenheit sowohl bei den rechtsschutzsuchenden Bürgern als auch bei den zuständigen Behörden schnellen, preisgünstigen und wirksamen Rechtsschutz gewährt. Dies werde ohne Not durch eine Verlagerung auf eine schon heute völlig überlastete und sowohl fachlich als auch personell unvorbereitete Sozialgerichtsbarkeit aufs Spiel gesetzt. Sie appellierten an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, die wenige noch verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des Verlagerungsgesetzes für eine Rückgängigmachung dieser fatalen Fehlentscheidung zu nutzen, die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erhalten und damit sicher zu stellen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch im kommenden Jahr zügig und effizient zu ihrem Recht kommen.

Münster/Mannheim, den 11. Oktober 2004