Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in den (fünf) Normenkontrollverfahren, die die Bezirksregierung Düsseldorf und vier Nachbarstädte Oberhausens, nämlich Bottrop, Dinslaken, Essen und Gelsenkirchen, gegen die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 275 A - Centroallee - angestrengt haben, am

Montag, 06.06.2005, um 10.15 Uhr im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts

mündlich verhandeln.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 20.09.2004 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 275 A - Centroallee - beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst den Kernbereich der Neuen Mitte Oberhausen. Innerhalb dieses Gebiets liegt u.a. das Einkaufszentrum CentrO. Mit der 3. Änderung werden im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufzentrums geschaffen. Nach der Begründung des Änderungsbebauungsplans wird die durch den Ursprungsplan auf 120.000 m² festgesetzte Geschossfläche für solche Bereiche, für die eine Einzelhandelsnutzung zulässig sein sollte, um 30.000 m² erhöht. Die Antragsteller halten die durch die 3. Änderung ermöglichte Erweiterung des Einkaufszentrums für unwirksam. Sie berufen sich im Wesentlichen auf einen Verstoß gegen Ziele der Raumordnung sowie auf eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots und auf Abwägungsfehler. Die Nachbarstädte befürchten insbesondere, dass die Erweiterung erheblich schädliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Innenstädte habe.

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.

Sie werden gebeten, sich bis

Mittwoch, 01.06.2005, 12.00 Uhr,

schriftlich (Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.

Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Az.: 10 D 145, 148, 153 - 155/04.NE