Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat soeben in einem Eilverfahren entschieden, dass die NPD keinen Anspruch darauf hat, an der im Gemeinschaftsprogramm der ARD für heute, 20.15 Uhr, vorgesehenen Sendung "Wahlcheck 05" teilzunehmen. Er hat damit die Beschwerde der NPD gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Das Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien sei nicht verletzt. Es bestünden keine Bedenken gegen das Konzept der Sendung, nur Vertreter derjenigen Parteien teilnehmen zu lassen, die im Bundestag vertreten seien und eine realistische Chance auf einen (Wieder-)Einzug hätten. Im Übrigen müsse sich die NPD entgegenhalten lassen, dass ihr das Konzept der mehrteiligen Sendereihe "Wahlcheck 05" bereits seit Juli dieses Jahres bekannt sei und sie vor der heutigen Sendung keine geeigneten, auch gerichtlichen Schritte unternommen habe, um ihren vermeintlichen Anspruch durchzusetzen. In Anbetracht dessen könne sie sich nunmehr nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die heutige Sendung für sie quasi die letzte Gelegenheit für eine selbstbestimmte Präsentation darstelle.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Az.: 13 B 1589/05