Die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen befindet sich in einem Prozess der Binnenmodernisierung. In diesem Zusammenhang ist es für die Gerichtsbarkeit von besonderer Bedeutung zu erfahren, wie ihre Arbeit von denjenigen beurteilt wird, die beruflich mit ihr zu tun haben. Deshalb schreiben das Oberverwaltungsgericht NRW und die sieben Verwaltungsgerichte in diesen Tagen rund 11.500 Rechtsanwälte und öffentliche Stellen an, die mit ihnen in beruflichem Kontakt stehen. Gefragt wird nicht nach Lob und Kritik im Einzelfall, sondern nach Bewertungen der wesentlichen gerichtlichen Tätigkeitsfelder. So beziehen sich die Fragen etwa auf Erreichbarkeit, Verhandlungsführung und Auftreten der Richterinnen und Richter. Gefragt wird auch nach der Erreichbarkeit und der Freundlichkeit von Pforte, Telefonzentrale, Geschäftsstellen und Service-Einheiten. Darüber hinaus sollen sich die Befragten auch äußern zur Verständlichkeit gerichtlicher Entscheidungen und Schreiben, zur Dauer der Verfahren, zum Zustand der Gerichtsgebäude und zur Darstellung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Medien und im Internet.

Die ausgefüllten Fragebögen werden von der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel ausgewertet.

Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2006 vorliegen.