Seit dem 01. Januar 2006 ist beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und beim Verwaltungsgericht Minden in fast allen gerichtlichen Verfahren der elektronische Rechtsverkehr über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) möglich.

Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke können über das EGVP rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an die Gerichte geschickt werden. Umgekehrt können die Gerichte ihrerseits Dokumente elektronisch an Verfahrensbeteiligte und andere Gerichte senden.

Mit dem EGVP sind die Gerichte rund um die Uhr für Bürger, Rechtsanwälte, Behörden und andere Gerichte elektronisch erreichbar. Das spart Zeit und Geld. Ein besonderer Protokollstandard (OSCI) bietet - anders als e-Mail - die Gewähr für eine sichere, verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichtenübertragung. Weitere Einzelheiten zum EGVP finden sich im Internet unter www.egvp.de und auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts (www.ovg.nrw.de).

Zur Vorstellung dieses Projekts des Elektronischen Rechtsverkehrs richtet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams am 16. Januar 2006 im Oberverwaltungsgericht einen Festakt aus, an dem auch die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Roswitha Müller-Piepenkötter teilnehmen wird.