Unter dem 09.11.2005 hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf erteilt. Die Genehmigung erhöht die Anzahl der maximal zulässigen Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres auf nunmehr 131.000, setzt die Koordinierungseckwerte, d. h. die Anzahl der pro Stunde zulässigerweise abwickelbaren Flüge, neu fest und trifft weitere Regelungen u. a. zur Mitbenutzung der Parallelstart- und -landebahn. Innerhalb eines Monats nach (der jeweiligen) Bekanntgabe der Genehmigung konnten die Betroffenen bei dem insoweit erstinstanzlich zuständigen Oberverwaltungsgericht Klage erheben. Da die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet worden ist, können sie außerdem einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage stellen.

Von Dezember 2005 bis heute sind 11 Klagen erhoben und 9 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt worden. Sieben Klageverfahren werden von den Städten Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mühlheim, Neuss und Ratingen betrieben. Mit Ausnahme der Stadt Krefeld haben diese Städte zugleich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt. In vier Klage- und drei Antragsverfahren wenden sich insgesamt 45 Privatpersonen aus den Flughafennachbargemeinden vornehmlich gegen befürchtete weitere Lärmbeeinträchtigungen ihrer Wohnbereiche.

Zum zeitlichen Ablauf der Verfahren lässt sich derzeit noch nichts sagen.

Az.: Klageverfahren: 20 D 128/05.Ak u.a., Antragsverfahren: 20 B 2076/05.AK u.a.