Neben den üblichen Gerichtsverfahren, die meistens durch Urteil oder Beschluss entschieden werden, bieten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte nun auch die Mediation zur Bereinigung von Rechtstreitigkeiten an.

Mediation ist ein außerprozessuales Streitschlichtungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten, das von einem Mediator als unabhängigem und neutralem Dritten durchgeführt wird. Es beruht auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Vertraulichkeit. Am Ende steht eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung, die von den Beteiligten selbst erarbeitet wurde.

Die Mediatoren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind Richterinnen und Richter mit langjähriger richterlicher Erfahrung, die eine mehrmonatige Ausbildung zum Mediator absolviert haben.

Für die Mediation geeignet sind verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten, in denen eine einverständliche Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der Beteiligten sinnvoller erscheint als nur die Bewältigung der Vergangenheit etwa durch eine Gerichtsentscheidung. Die Durchführung eines Mediationsverfahrens kann sowohl von den Prozessbeteiligten wie auch von dem für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständigen Richter angeregt werden. Nur bei Zustimmung aller am Rechtsstreit Beteiligten kann die Sache an den Mediator abgegeben werden. Der Mediator vereinbart mit den Beteiligten die Termine für die Mediation. In diesen Terminen verhandeln die Beteiligten mündlich über ihren Konflikt. Dabei sollen Interessen und Motive thematisiert werden, die Anlass für den Streit waren. Denn der Klagegegenstand ist häufig nur vordergründig das Problem. Bei einer einvernehmlichen Regelung wird der Rechtsstreit beendet. Kommt eine Einigung im Mediationsverfahren nicht zu Stande, gibt der Mediator die Streitakte dem für die Streitentscheidung zuständigen Richter oder Spruchkörper zurück. Da das Mediationsverfahren vertraulich ist, erfahren diese nichts über den Verlauf der Mediation. Zusätzliche Gerichtskosten fallen nicht an.

Weitere Informationen zur richterlichen Mediation entnehmen Sie bitte dem Flyer "Richterliche Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW. Ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung", der der als E-Mail versandten Pressemitteilung als Anhang beigefügt ist und ansonsten beim Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten angefordert werden kann.