Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Diether Bischoff, vollendet heute an seinem Wohnsitz in Bonn sein 85. Lebensjahr.

Dr. Diether Bischoff wurde 1922 in Hamburg geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Bielefeld und Duisburg wurde er 1939 Soldat. Nach dem Krieg studierte er in Hamburg und Köln Rechts- und Sozialwissenschaften.

Seinen Berufsweg begann Dr. Bischoff 1953 als Gerichtsassessor beim Landgericht Düsseldorf. Von dort führte ihn seine Laufbahn über die Bearbeitung von Justizverwaltungssachen beim Oberlandesgericht Düsseldorf in die nordrhein-westfälische Ministerialverwaltung, in der er von 1956 bis 1963 als Referent beim Minister für Bundesangelegenheiten tätig war. 1963 wurde er von der Landesregierung zum Mitglied des Landesrechnungshofs ernannt; hier oblag ihm für drei Jahre die Leitung der Prüfungsgebiete Justiz und Innere Verwaltung. 1966 kehrte er als Ministerialdirigent und Vertreter des Ministers in das Ministerium für Bundesangelegenheiten zurück. 1969 berief ihn die Landesregierung zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster - zwei Ämter, die er 18 Jahre lang, bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1987, innehatte.

Außerhalb seines beruflichen Wirkungskreises war Dr. Bischoff u. a. 14 Jahre lang Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand übernahm er u.a. ehrenamtliche Aufgaben in der Landesarbeitsgemeinschaft NRW "Hilfe für Behinderte", deren Vorstand er bis Oktober 2001 angehörte, und die er von 1988 bis 1992 als Vorsitzender leitete. Mit dieser Tätigkeit verbunden war die von ihm initiierte Gründung des nordrhein-westfälischen Landesbehindertenrates, dessen Vorsitz er jahrelang innehatte. Ab Mitte 1990 widmete sich Dr. Bischoff dem Aufbau der Justiz in Brandenburg, wo er nicht nur als Berater des Justizministeriums, sondern auch als Vorsitzender der in den Bezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus eingesetzten Richterwahlausschüsse wirkte und über die Übernahme ehemaliger DDR-Richter zu entscheiden hatte.