Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in 9 Klageverfahren gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf am

Dienstag, 08.05.2007, um 10.15 Uhr im Saal I der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 - 3, 48143 Münster,

mit der mündlichen Verhandlung beginnen. Die Verhandlung wird voraussichtlich am 10.05.2007, ggf. auch noch am 11.05.2007 fortgesetzt werden.

Unter dem 9. November 2005 hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf geändert. Die Änderung umfasst neben neuen Vorgaben für die Benutzung der sog. Parallelbahn (Nordbahn) vor allem eine Erhöhung der Gesamtzahl der in den 6 verkehrsreichsten Monaten eines Jahres zulässigen Flugbewegungen, der je Stunde im Voraus zu vergebenden Start- und Landemöglichkeiten (Slots) in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie der in der ersten Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr) zulässigen Landungen. Ferner wurden die Kriterien für die Bereiche neu gefasst, in denen der Flughafenbetreiber Grundstückseigentümern für Schallschutz oder Nutzungsbeeinträchtigungen Geldleistungen schuldet. Anlass für die von der Flughafen Düsseldorf GmbH beantragte Genehmigungsänderung war vor allem, dass der Verkehr, der bei der voraufgegangenen Änderung aus dem Jahr 2000 angestrebt worden war, mit den verfügten Regelungen tatsächlich nicht verwirklicht wurde und der Flughafen nach wie vor nicht proportional an der allgemeinen Entwicklung des Luftverkehrs teilnahm. Die Klägerinnen und Kläger (die Städte Essen, Kaarst, Meerbusch, Mühlheim, Neuss und Ratingen sowie Privatpersonen aus der Umgebung des Flughafens) sehen durch die neuen Bestimmungen wesentliche Elemente aufgegeben, die der in den 80er-Jahren durch Planfeststellungsbeschluss erfolgten Zulassung des Baus der Parallelbahn zu Grunde gelegen hätten und teilweise aus einer vertraglichen Vereinbarung des Flughafens, des zuständigen Landesministeriums sowie von Gemeinden des damaligen Amtes Angerland (sog. Angerland-Vergleich) folgten. Die durch den erhöhten Verkehr drohende zusätzliche Lärmbelastung, insbesondere in der ersten Nachtstunde, halten sie für unzumutbar.

Der 20. Senat hat sich im Jahr 2006 in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Änderung der Betriebsgenehmigung befasst und den Anträgen der Flughafennachbarn teilweise stattgegeben (vgl. Pressemitteilungen vom 28.06.2006 sowie vom 22.12.2006).

Wegen des Umfangs des Streitstoffs hat das Gericht vorsorglich drei Verhandlungstage vorgesehen. Da der Streitstoff weitgehend übereinstimmt, erschien es sachgerecht, die gegen die Änderungsgenehmigung gerichteten Verfahren gemeinsam zu verhandeln. Ein Verfahren weiterer Privatkläger und das Verfahren der Stadt Krefeld sind zurückgestellt worden. Die hohe Zahl von Verfahrensbeteiligten machte es erforderlich, einen geeigneten Saal außerhalb des Gerichtsgebäudes zu nutzen.

Hinweis für Medienvertreter

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis

Freitag, 04.05.2007, 12.00 Uhr,

schriftlich (E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gebäudes der Bezirksregierung findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.

Az.: 20 D 128/05.AK u. a.