Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in einem Muster-Klageverfahren wegen der erstmals seit dem Wintersemester 2006/2007 eingeführten Studienbeiträge auch für ein Erststudium

am Dienstag, 9.10.2007,

eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Die Verhandlung findet statt im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts und beginnt um 10.15 Uhr. Im Anschluss daran wird der Senat voraussichtlich ein Urteil verkünden. In dem Verfahren stellt sich die für alle in Nordrhein-Westfalen Studierenden bedeutsame Grundsatzfrage, ob die Erhebung von Studienbeiträgen in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig ist.

Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage der Studierendenschaft gegen die Universität Paderborn wegen der von der Universität erhobenen Beiträge von 500 € je Semester mit Urteil vom 26.03.2007 abgewiesen und die Berufung zugelassen. Die am 21.05.2007 eingelegte Berufung ist wegen ihrer besonderen Bedeutung vom Senat in Abstimmung mit den Beteiligten vorrangig terminiert worden.

Az.: 15 A 1596/07