Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen die Entscheidungen einiger Verwaltungsgerichte, die Ende Dezember 2007 den gesetzlich vorgesehenen Dienstherrnwechsel für Beamte der Versorgungs- und der Umweltverwaltung vorläufig gestoppt hatten, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen (Straffungsgesetz) ordnet an, dass die bisher unmittelbar dem Land unterstellten Beamten zum 01.01.2008 auf die Kommunen und die Landschaftsverbände übergehen. Dieser Dienstherrnwechsel hat für viele betroffene Beamte zum Teil eine über 100 km weite Anfahrt zum neuen Dienstort zur Folge. Viele Beamte haben bei den Verwaltungsgerichten des Landes vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Bisher gingen landesweit 80 Anträge ein. Bei den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Minden und Münster hatten sie Erfolg (vgl. die Pressemitteilungen dieser Gerichte vom 21.12. und 27.12.2007). Gegen diese Entscheidungen hat das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde eingelegt. Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte zu dieser Frage stehen noch aus. Sollten die Beamten auch dort Erfolg haben, ist zu erwarten, dass das Land auch gegen diese Entscheidungen Beschwerde erheben wird.

Das Oberverwaltungsgericht ist bemüht, die Beschwerdeverfahren zügig zu entscheiden. Die Beschwerden sind bislang aber noch nicht begründet worden; die Begründungsfrist läuft noch.

Az.: 6 B 3/08 u. a.