Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW, Dr. Michael Bertrams, hat heute in einer Pressemitteilung die von den Sozialgerichten wiederholt beklagte Überlastungssituation infolge der Flut von Hartz-IV-Verfahren als "hausgemacht" bewertet. Der Präsident des Landessozialgerichts (LSG) hat auf diese Bewertung reagiert. Diese Reaktion kommentiert der OVG-Präsident wie folgt:

Die Erwiderung aus der Sozialgerichtsbarkeit geht am Problem vorbei. Der LSG-Präsident verweist auf frühere - lange - Verfahrenslaufzeiten der Verwaltungsgerichte. Diese Verfahrenslaufzeiten sind jedoch längst überholt. Heute sind die Verwaltungsgerichte in NRW in der Lage, über Hartz-IV-Verfahren deutlich schneller zu entscheiden als die - hausgemacht - überlasteten Sozialgerichte. Der Hinweis des LSG-Präsidenten, man habe 2005 nur mit 8.000 zusätzlichen Verfahren gerechnet, tatsächlich seien es 25.000 geworden, ist leider irreführend. Die seinerzeit von den Verwaltungsgerichten übernommenen Sozialhilfeverfahren machen auch aktuell nur knapp 5.000 Verfahren aus. Diese Verfahren können in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückgeholt werden, ohne dort zusätzliches Personal zu benötigen. Damit wäre die Sozialgerichtsbarkeit spürbar entlastet. Auf lange Sicht bietet im Übrigen die Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten die beste Möglichkeit, Belastungsschwankungen auszugleichen.