Heute hat vor dem 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in den beiden anhängigen Verfahren um das E.ON Kraftwerk Datteln stattgefunden. Gegen das Vorhaben klagen der BUND und ein Waltroper Landwirt; Beklagte ist die Bezirksregierung Münster, zum Verfahren beigeladen ist die E.ON Kraftwerke GmbH. Gegenstand der Verfahren sind der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid und Teilgenehmigungen für das Vorhaben.

Der 8. Senat hatte zu dem Erörterungstermin geladen, um an einem "runden Tisch" den weiteren Zeitplan zu erörtern, nachdem der  10. Senat des Oberverwaltungsgerichts - auf den Normenkontrollantrag des Landwirtes aus Waltrop hin - mit Urteil vom 3. September 2009 den Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln für unwirksam erklärt hatte (Az.: 10 D 121/07.NE). Dieses Verfahren ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

An dem Erörterungstermin nahmen im Einverständnis mit den Beteiligten neben den Beteiligten und deren Prozessbevollmächtigten zeitweise auch Vertreter des Umweltministeriums NRW, des Wirtschaftsministeriums NRW, der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) und der Stadt Datteln teil.

In dem Erörterungstermin wurde der aktuelle Stand der derzeitigen Landes-, Regional- und Bauleitplanung in Bezug auf das geplante Kraftwerk erörtert. Ferner wurde über das weitere Vorgehen in den anhängigen Klageverfahren beraten.

Nach Erörterung mit dem Senat beantragten die Beteiligten übereinstimmend das Ruhen beider Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Bebauungsplan und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 5. März 2009 zu der Frage, in welchem Umfang Umweltorganisationen klagen dürfen.

Aktenzeichen: 8 D 117/07.AK und 8 D 38/08.AK