Die Bezirksregierung Köln muss ein Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Morsbach durchführen, die ab dem Schuljahr 2010/11 im Halbtagsbetrieb jahrgangsweise an die Stelle der beiden weiterführenden Schulen in Morsbach treten soll (Haupt- und Realschule). Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang Dezember 2009 entschieden, dass die Bezirksregierung die Gesamtschule genehmigen muss. Gegen dieses Urteil im Hauptsacheverfahren wehrt sich die Bezirksregierung mit einem Berufungszulassungsantrag, der noch beim Senat anhängig ist und über den er im Frühjahr entscheiden wird. Mit der heutigen einstweiligen Anordnung verhindert der Senat, dass allein durch Zeitablauf vollendete Tatsachen entstehen. Er hält sich damit die Entscheidung im Hauptsacheverfahren offen. Eltern, die ihr Kind an der Gesamtschule Morsbach anmelden, müssen es rechtzeitig auch an einer anderen weiterführenden Schule anmelden. Diese Zweitanmeldung kommt zum Zuge, falls der Senat die Entscheidung der Bezirksregierung bestätigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Az.: 19 B 41/10