Heute hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Prozess um die Verlängerung der Startbahn des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) Termin zur erneuten mündlichen Verhandlung anberaumt. Die mündliche Verhandlung soll am 26. Mai 2011 beginnen und gegebenenfalls am 27. und/oder 30. Mai 2011 fortgesetzt werden.

Der Kläger, der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums vom 28. Dezember 2004, mit dem die Verlängerung der Start- und Landebahn des FMO von 2.170 Meter auf 3.600 Meter zugelassen worden ist. Die Klage richtet sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, beigeladen ist der Flughafenbetreiber.

Die Klage des Nabu hatte das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 13. Juli 2006 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte der Nabu Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dieses hat mit Urteil vom 09. Juli 2009 - 4 C 12.07 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen mit der Maßgabe, sowohl die für den Ausbau sprechenden öffentlichen Interessen als auch die dagegen sprechenden Gründe des Naturschutzes seien erneut zu gewichten. Erforderlich sei vor allem eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Nachfrage nach Interkontinentalverbindungen am FMO eintrete, weil erst auf dieser Grundlage entschieden werden könne, ob die Gründe für den Ausbau ausreichten, um sich gegenüber dem Schutz des bei einer Startbahnverlängerung betroffenen FFH-2000-Gebiets durchzusetzen.

 Sowohl der FMO wie auch der Nabu haben neue Gutachten zu diesen Fragen vorgelegt.

Az.: 20 D 80/05