Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat auf die Klage von drei Flughafenanwohnern in der heutigen mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Behörde weiter aufklären muss, ob von der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme ausgeht.

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt wurde in den 1970er Jahren genehmigt und verfügt über eine 2.180 m lange Start- und Landebahn. Nachtflugverkehr war uneingeschränkt zulässig. Im September 2006 beantragte der Flughafenbetreiber die Genehmigung der Pläne für einen Ausbau des Flughafens. Vorgesehen waren unter anderem eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 390 m sowie eine Erweiterung der Vorfeldflächen, auf denen Flugzeuge abgestellt werden können. Die Bezirksregierung Münster erteilte im März 2009 die Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für den Ausbau, ordnete jedoch zugleich im Wesentlichen für die sog. Nachtkernzeit (0.00 bis 5.00 Uhr) Beschränkungen des Flugbetriebs an. Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und begehrten die Anordnung bestimmter weitergehender Beschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs.

In der mündlichen Verhandlung hat der Flughafenbetreiber auf den Hinweis des Gerichts, dass die Vorfelderweiterung eine Steigerung der Kapazität des Flughafens und damit eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme bewirke, auf die geplante Vorfelderweiterung verzichtet, die Behörde hat daraufhin den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben. Zur Begründung der für erforderlich gehaltenen weiteren Aufklärungen hat der 20. Senat ausgeführt: Die von der Behörde vorgenommene Abwägung der für und gegen das Ausbauvorhaben sprechenden Interessen sei möglicherweise fehlerhaft, insbesondere was die Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen der Flughafenanwohner anbelange. Hinsichtlich der Lärmauswirkungen der Verlängerung der Start- und Landebahn liege ein Ermittlungsdefizit vor, weil die Behörde bisher nicht ausreichend untersucht habe, ob die Bahnverlängerung im oder bis zum Prognosejahr 2023 zu einer Steigerung der Flugbewegungen oder aber zur Änderung der am Flughafen verkehrenden Flugzeugmuster führe, was möglicherweise eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme mit sich bringe. Das vorliegende Sachverständigengutachten zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens am Flughafen Paderborn/Lippstadt gebe keine hinreichende Auskunft auf diese Fragen.

Der genaue Inhalt der von der Behörde vorzunehmenden Aufklärungen wird dieser in den nächsten Tagen schriftlich mitgeteilt. Eine endgültige Entscheidung über die Klage der Flughafenanwohner wird erst getroffen, wenn das Ergebnis der von der Behörde vorzunehmenden Aufklärungsmaßnahmen vorliegt.

Aktenzeichen: 20 D 45/09.AK