Beim 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sind derzeit mehrere Klagen gegen die vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 23. August 2012 ausgesprochenen Vereinsverbote rechtsextremistischer Kameradschaften anhängig.

Bei den meisten Klagen wenden sich Einzelpersonen gegen ihre Einbeziehung in die Verbotsverfügungen. Zur Begründung machen sie im Wesentlichen geltend, nicht Mitglied der entsprechenden Kameradschaft zu sein.

Darüber hinaus wenden sich die Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund" und die Vereinigung "Kameradschaft Aachener Land" in gesonderten Klagen gegen die Vereinsverbote.

Die Beklagtenseite hat in allen Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Ein Entscheidungstermin lässt sich derzeit nicht benennen.

Aktenzeichen: 5 D 79/12 u.a.