Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Max Dietlein, ist am 6. Februar 2013 im Alter von 82 Jahren verstorben.

Max Dietlein, gebürtiger Kölner, studierte von 1951 bis 1954 an den Universitäten Freiburg und Köln Rechts- und Staatswissenschaften und bestand im Januar 1959, nachdem er zuvor in Köln zum Dr. jur. promoviert hatte, die zweite juristische Staatsprüfung.

Seinen Berufsweg, der ihn im März 1987 in Münster zum höchsten Richteramt in Nordrhein-Westfalen führen sollte, begann Max Dietlein 1959 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Von dort führte ihn seine Laufbahn nach achtjähriger richterlicher Tätigkeit als Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtsrat in Koblenz zum Bundesjustizministerium in Bonn. Hier leitete er als Ministerialdirigent die Unterabteilung "Bürgerliches Recht" und wurde 1976 stellvertretender Leiter der Zivilrechtsabteilung. Vier Jahre später wurde er - mit seiner Beförderung zum Ministerialdirektor - zum stellvertretenden Direktor des Bundesrates sowie zum Sekretär des Rechtsausschusses berufen und kurz darauf zugleich zum Geschäftsführer des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bestellt.

Am 1. März 1987 kehrte Max Dietlein in den richterlichen Dienst zurück und übernahm in Münster die Ämter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - zwei Aufgabenbereiche, die es ihm ermöglichten, seine in den früheren Wirkungskreisen auf Regierungs- und Gesetzgebungsebene gewonnenen praktischen Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse in die Rechtsprechung einzubringen und zu einer Grenzziehung zwischen Recht und Politik kompetent beizutragen. Eine Reihe wichtiger Entscheidungen des von ihm geleiteten 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts und auch des Verfassungsgerichtshofs trägt seine Unterschrift.

Neben seinen beiden hohen Richterämtern widmete sich Max Dietlein seit 1968 als Lehrbeauftragter für öffentliches Recht und seit 1989 als Honorarprofessor der wissenschaftlichen Lehre an der juristischen Fakultät der Universität seiner Vaterstadt Köln. Eine große Zahl von Veröffentlichungen mit Beiträgen aus den Gebieten des Zivil-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts lässt den weit gespannten Bogen seiner wissenschaftlichen Interessen und Schaffenskraft deutlich werden.

Die vielfältigen Verdienste Max Dietleins haben der Bundespräsident im Mai 1989 durch die Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes und der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 durch die Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern in besonderer Weise anerkannt.

Mit Ablauf des Monats April 1994 ist Prof. Dr. Max Dietlein vorzeitig in den Ruhestand getreten.