Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (7 B 570/13) heute einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert, mit dem auf Antrag einer Nachbarin der Bau eines großflächigen REWE-Markts mit Tiefgarage und aufgesetzten Wohnungen sowie Bürogeschossen zwischen Friedrich-Breuer-Straße und Siegfried-Leopold-Straße im Zentrum von Bonn-Beuel gestoppt worden war.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. April 2013 hatte die Stadt Bonn die erteilte Baugenehmigung unter Berücksichtigung eines neuen Schallschutzgutachtens konkretisiert und ergänzt. Die zum Verfahren beigeladene Immobiliengesellschaft, die den Markt für die Fa. REWE errichten will, hatte sich mit diesen Änderungen einverstanden erklärt. Auf dieser Grundlage konnte der 7. Senat im Rahmen einer - in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblichen - summarischen Prüfung eine Verletzung von Nachbarrechten namentlich durch unzureichende Regelungen zum Tiefgaragengaragenverkehr und Anlieferverkehr nicht mehr feststellen.

Im gleichzeitig anhängigen Hauptsacheverfahren (7 A 1350/13) hat der 7. Senat mit heutigem Beschluss die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zugelassen, das die Baugenehmigung aufgehoben hatte.

Beide Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. 

Aktenzeichen: 7 B 570/13, 7 A 1350/13