Der bisherige Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Dieter Kallerhoff ist am 1. Januar 2015 in den Ruhestand getreten.

Dr. Dieter Kallerhoff, 1950 in Werl geboren, bestand dort 1969 das Abitur und stu­dierte nach Ableistung des Wehrdienstes an der Universität Münster Rechtswissen­schaft. 1975 legte er die erste und 1977 die zweite Juristische Staatsprüfung ab. Von Januar 1978 bis April 1979 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Oberver­waltungsgericht tätig. Seine richterliche Laufbahn begann er im April 1979 beim Ver­waltungsgericht Münster. 1987 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht und 1995 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Er leitete den im Wesentlichen mit dem Beamtenrecht befassten 12. Senat sowie einen Senat des Landesberufsgerichts für Heilberufe und einen Disziplinarsenat. Am 1. März 2001 ernannte ihn die Landesregierung zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungs­gerichts. Zugleich übernahm er den im Wesentlichen mit Verfahren aus dem Kom­munal-, Kommunalwahl- und Kommunalabgabenrecht befassten 15. Senat.

Dr. Kallerhoff ist durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Vor­träge und Seminare zu Fragen des Verwaltungs­verfahrensrechts, des Kommunal­rechts, des Kommunalwahlrechts und des Kommu­nalabgabenrechts hervorgetreten. Unter anderem ist er Mitautor eines Standard­werks zum Verwaltungsverfahrens­gesetz und Mitautor von Handbüchern zum Kom­munalwahlrecht und Straßenbau­beitragsrecht.