In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die "Ehrenamtlichen" in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für das Oberverwaltungsgericht sind 145 Frauen und Männer neu bzw. wieder gewählt worden. Sie alle haben Gelegenheit, sich am Dienstag, dem 27. Januar 2015, im Oberverwaltungsgericht über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und "ihr" Gericht kennen zu lernen. Mehr als 100 "Ehrenamtliche" haben ihre Teilnahme zugesagt.

Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ricarda Brandts werden sie sich drei mündliche Verhandlungen aus dem Baurecht, dem Asylrecht und dem Melderegisterrecht anschauen. Anschließend gibt es Kurzvorträge zu den Themen Wahl und Entbindung von ehrenamtlichen Richtern, deren Rechte und Pflichten, Ablauf einer mündlichen Verhandlung, Ladung und Verhinderung sowie Entschädigung und Fahrtkostenersatz. Die Veranstaltung endet nach einem Imbiss mit einer Verabschiedung durch den Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Sebastian Beimesche.