ovgnrw_nrw_fachtagung Dr. Michael Oerder, Dr. Ricarda Brandts, Thomas Kutschaty

Am 19. Juni 2015 fand im Oberverwaltungsgericht in Münster eine gemeinsame Veranstaltung des Oberverwaltungsgerichts NRW und der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein – Landesgruppe NRW – statt.

"In der Geschichte der Arbeitsgemeinschaft gab es keine Veranstaltung mit so vielen Teilnehmern", betonte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalt Dr. Michael Oerder, nachdem die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ricarda Brandts fast 300 Gäste in der Halle des Oberverwaltungsgerichts begrüßt hatte. Die Teilnehmerzahl sei Beweis für das Bedürfnis, nicht übereinander, sondern miteinander zu reden. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty lobte in seinem Grußwort die "wichtige Dialogveranstaltung", die dazu diene, Verständnis für die Situation und das Handeln des jeweils anderen zu fördern. Er überbrachte die gute Nachricht, dass noch in diesem Jahr 22 neue Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen würden, um frühzeitig auf die steigende Zahl von Asylverfahren zu reagieren. Von der soeben zu Ende gegangenen Justizministerkonferenz berichtete er über den Beschluss, das maßgeblich in den 1990er Jahren geschaffene Asylverfahrensrecht insgesamt einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. 

Bei der Einführung in das Thema des Tages betonte Präsidentin Dr. Brandts, dass die Sicherung der Qualität richterlicher Arbeit dynamische Daueraufgabe sei. Nur so könne der verfassungsrechtlich verankerte Auftrag der Gerichte, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewähren, erfüllt werden. Die Verfahrenslaufzeit als wesentliches Kriterium sei bei gleichbleibend hoher Qualität der Entscheidungen kontinuierlich zurückgegangen; trotzdem werde an einer weiteren Verkürzung gearbeitet.

Es folgten Referate aus richterlicher sowie aus anwaltlicher Sicht, die durchaus kontrovers waren und von den Tagungsteilnehmern intensiv und engagiert diskutiert wurden. Im Einzelnen ging es dabei um die Vorbereitung und den Ablauf der mündlichen Verhandlung, um den Umfang der Tatsachenermittlung und die Kontrolldichte durch die Verwaltungsgerichte, um Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung der Berufung und schließlich um das wichtigste Ziel eines effektiven Rechtsschutzes, die Befriedung durch den Verwaltungsprozess.

Veranstalter und Teilnehmer waren sich einig, dass die Veranstaltung die zahlreichen Facetten des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu bieten, aufgezeigt und trotz mancher Wertungsunterschiede das Verständnis zwischen Richtern und Rechtsanwälten gefördert hat. Weitere derartige Gemeinschaftsveranstaltungen sollten folgen.