Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat soeben den für morgen, 25. August 2015, anberaumten Verhandlungstermin in drei Klageverfahren betreffend die Sonderabfalldeponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort aufgehoben. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen haben die Deponiebetreiberin (Klägerin) und das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, (Beklagte) heute einen vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlag angenommen, der eine Entscheidung in den drei Klageverfahren entbehrlich macht.

 Die drei Klageverfahren waren bereits seit dem Jahr 2011 beim Oberverwaltungsgericht anhängig und betrafen unterschiedliche Fragen des Deponiebetriebs. Der mit Blick auf die sehr komplexe Genehmigungslage für die Deponie unternommene Versuch, mittels eines Mediationsverfahrens zu einer gütlichen Einigung zu gelangen, scheiterte trotz annähernd über zwei Jahre geführter Verhandlungen. Nach Ende des Mediationsverfahrens entschied der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Juli 2014 im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zugunsten der Deponiebetreiberin und nahm dabei zu bestimmten Rechtsfragen vorläufig Stellung. Auf dieser Grundlage ist es dem 20. Senat nunmehr nach weiteren intensiven Verhandlungen mit den Beteiligten gelungen, mit einem heute von den Beteiligten angenommenen gerichtlichen Vergleichsvorschlag eine gütliche Einigung herbeizuführen. Mit den im Rahmen des Vergleichs getroffenen umfangreichen Regelungen wird die Genehmigungslage hinsichtlich der Deponie klargestellt und werden zahlreiche Details des zukünftigen Deponiebetriebs festgelegt. Insbesondere haben die Beteiligten die Kubatur des zukünftigen Eyller Bergs festgelegt, einen festen Zeitpunkt für das Ende der Abfallablagerungen vereinbart (31. Dezember 2022), umfangreiche Regelungen zur Staubvermeidung und -minderung getroffen sowie den zeitlichen Rahmen vorge­geben, innerhalb dessen die Deponiebetreiberin die Rekultivierung der Deponie vorzunehmen hat.

 Aktenzeichen: 20 D 6/11.AK, 20 D 77/11.AK und 20 D 86/11.AK