Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbe­schluss für den Neubau der Bundesstraße 474n – erneut – abgewiesen.

Geplant ist der Bau eines rund 4 Km langen Straßenstücks, das im Süden an die L 609 anknüpft, das Waldgebiet "Die Deipe" quert, die Stadt Datteln in einem Bogen östlich umrundet, um im Nordosten in die vorhandene Trasse der B 235 zu münden, die ihrerseits im weiteren nordöstlichen Verlauf über einer Brücke die Lippe quert. Entlang der Lippe erstreckt sich das europarechtlich festgelegte FFH-Gebiet "Lippeaue".

Der BUND ist der Ansicht, dass das planfestgestellte Vorhaben mit den rechtlichen Vorgaben des unionsrechtlichen Habitatschutzes für das FFH-Gebiet "Lippeaue" und mit dem Artenschutz nicht in Einklang stehe. Das OVG hatte die Klage bereits mit Urteil vom 18. Januar 2013 nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Auf das hier­gegen gerichtete Rechtsmittel des BUND hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache insge­samt zurückverwiesen.

In seinem heutigen Urteil ist das OVG zu dem Ergebnis gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt und die vorgenommenen Bewertungen naturschutzfachlich vertretbar sind.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungs­beschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK