Der 23. Senat des OVG NRW hat soeben dem Rechtsmittel des Landesverbandes NRW der NPD gegen einen Beschluß des VG Köln stattgegeben, mit dem gestern ein Verbot des Polizeipräsidiums Köln, eine Demonstration aus Anlaß der Wehrmachtsausstellung in Köln abzuhalten, bestätigt worden war.

Das OVG NRW führt aus, daß das Verbot rechtlichen Bedenken unterliege, weil es an hinreichenden Belegen dafür fehle, daß - mögliche - von einer kleinen Minderheit der erwarteten Demonstrations-Teilnehmer, insbesondere der "Kölner Kameradschaft" vom Polizeipräsidium befürchtete Rechtsverstöße der NPD als Veranstalterin zugerechnet werden könnten.

Es obliege deshalb dem Polizeipräsidium, solchen Störungen mit geeigneten Maßnamen, etwa Auflagen im Hinblick auf die Versammlungsleitung, zu begegnen. Ein vollständiges Verbot der Versammlung sei angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen dagegen unverhältnismäßig und deshalb nicht gerechtfertigt.

Az.: 23 B 978/99