Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird im Verfahren Muhammed Metin Kaplan gegen die Bundesrepublik Deutschland (Aktenzeichen: 8 A 3852/03.A) am

Mittwoch, 26.05.2004, um 11.00 Uhr im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts

mündlich verhandeln. In dem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Berufungsverfahren geht es um die Frage, ob M. Kaplan in die Türkei abgeschoben werden darf (vgl. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 04.12.2003).

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.

Sie werden gebeten, sich bis Mittwoch, 19.05.2004, 12.00 Uhr,

schriftlich (Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.

Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.