Das Oberverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 12.02.2008 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiterhin beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf (vgl. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 12.02.2008). Die Revision gegen dieses Urteil war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte Scientology am 26.03.2008 Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Diese Nichtzulassungsbeschwerde hat Scientology mit einem am 28.04.2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12.02.2008 rechtskräftig.

Az.: 5 A 130/05