Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams geht in Kürze in den Ruhestand. Damit geht eine mehr als 18-jährige Amtszeit zu Ende.

Unter Dr. Bertrams' Präsidentschaft hat der Verfassungsgerichtshof des Landes wichtige Entscheidungen gefällt, die die Rechte des Landtags, seiner Mitglieder und Fraktionen gewahrt, das Kommunalwahlrecht, die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzausstattung der Kommunen gestärkt sowie dem Haushaltsgesetzgeber mehrfach seine verfassungsrechtlichen Bindungen und Schranken aufgezeigt haben. Urteile wie die gegen die Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium, gegen die 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht, gegen die Kommunalwahl am Tag der Europawahl, gegen das Verbot von Factory-Outlet-Centern, für eine gerechte Finanzzuweisung an die Kommunen und gegen im Übermaß kreditfinanzierte Haushalte und Nachtragshaushalte sowie zuletzt die Entscheidung, der ursprünglich für 2012 vorgesehene Haushaltsplan sei dem Landtag zu spät vorgelegt worden, haben die Medien veranlasst, Dr. Michael Bertrams als "schneidigen Präsidenten", als "Quälgeist jeder Landesregierung" und als  "der Kritische" mit legendärer Konfliktbereitschaft zu bezeichnen.

Als Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich Dr. Bertrams stets und nachhaltig für die Belange der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsprechenden Gewalt insgesamt eingesetzt. So erhielten die Verwaltungsgerichte des Landes eine moderne IT-Ausstattung; das Oberverwaltungsgericht war bundesweit eines der ersten Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnahmen. Wiederholt hat Dr. Bertrams die Zusammenlegung von Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert und zuletzt nachdrücklich mit Unterstützung aller Präsidenten der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte auf die Gefährdung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt durch die vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen geplante IT-Zentralisierung hingewiesen.

Im Oberverwaltungsgericht war Dr. Michael Bertrams auch Vorsitzender des 5. Senats, der u.a. in zahlreichen versammlungsrechtlichen Entscheidungen versammlungsbehördliche Verbote von Neonazi-Demonstrationen bestätigt hat.

Auch außerhalb seiner Verwaltungs- und Rechtsprechungstätigkeit hat sich Dr. Bertrams immer wieder mit eindeutigen Worten für die Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt. Für Aufsehen sorgten insbesondere seine Äußerungen, der Islam und das islamische Recht, die Scharia, sowie das Kopftuch für muslimische Frauen seien zum Teil nicht mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar. Sie haben Dr. Michael Bertrams in den Medien neben Kritik auch die als Lob gemeinte Anerkennung eingetragen, "der Richter, offensichtlich ein kluger Mann christlichen Glaubens" verhalte sich "politisch völlig inkorrekt".

Dr. Bertrams wurde 1947 in Waldbröl geboren. Nach dem Abitur am altsprachlichen Gymnasium in Schleiden/Eifel im Jahre 1966 studierte er an den Universitäten Bonn und München Rechts- und Staatswissenschaften. Im Jahre 1970 legte er vor dem Justizprüfungsamt in Köln die Erste und im Jahre 1974 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Sein Berufsweg, der ihn im Juni 1994 in Münster zum höchsten Richteramt in Nordrhein-Westfalen führen sollte, begann Dr. Bertrams mit einer anderthalbjährigen Tätigkeit als parlamentarischer Assistent in Bonn bei dem damaligen Bundestagsabgeordneten und Senatsdirektor a. D. Prof. Dr. Claus Arndt, Hamburg. Im Dezember 1975 wechselte er als Richter zum Verwaltungsgericht Köln, im September 1982 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster ernannt. Im Jahre 1989 promovierte er an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster mit einer Dissertation über die Prognoseentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren zum Dr. jur. Im November 1989 wurde er zum Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin berufen. Am 24. Juni 1994 kehrte Dr. Bertrams nach Münster zurück und übernahm die Ämter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Im November 2012 wählte ihn die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zum nebenamtlichen Mitglied der Kirchenleitung.