Ab dem 01. Januar 2013 ist bei allen Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen in fast allen gerichtlichen Verfahren der elektronische Rechtsverkehr über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) eröffnet. Bisher bestand diese Möglichkeit schon bei dem Oberverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Minden.

Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke können über das EGVP rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an die Gerichte geschickt werden. Umgekehrt können die Gerichte ihrerseits Dokumente elektronisch an Verfahrensbeteiligte und andere Gerichte senden.

Mit dem EGVP sind die Verwaltungsgerichte rund um die Uhr für Bürger, Rechtsanwälte, Behörden und andere Gerichte elektronisch erreichbar. Das spart die Zeit für den Postlauf und hilft so, die Dauer von Verfahren weiter zu verkürzen. Ein besonderer Protokollstandard (OSCI) bietet - anders als die normale e-Mail - die Gewähr für eine sichere, verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichtenübertragung. Die erforderliche Software wird kostenlos auf der Seite www.egvp.de zur Verfügung gestellt. Dort sowie auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts (www.ovg.nrw.de) bzw. jeweiligen Verwaltungsgerichts finden sich auch weitere Einzelheiten zum EGVP.

Damit sind die Verwaltungsgerichte zusammen mit den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit sowie den Mahn- und Registergerichten in NRW Vorreiter der elektronischen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten.