Sofern es nicht möglich ist, in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr) einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (0251- 5050) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
  • Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Serviceeinheit des für Ihr Anliegen zuständigen Senats verbinden und geben dabei auch den Übertragungsweg (Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr) bekannt.
  • Treffen Sie hierbei mit dem zuständigen Richter / Senatsvorsitzenden Absprachen zur Übermittlung der Schriftsätze.