Das Präsidium hat am 23. September 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
- Mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht wird Richterin am Verwaltungsgericht Sarnighausen dem 1. Senat zugewiesen.
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Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 1. Senat
- aus der Nr. 1 des Geschäftsbereichs des 3. Senats das Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der unmittelbaren Landesbeamten (1335) und
- aus der Nr. 2 des Geschäftsbereichs des 3. Senats das Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der im Dienst der Hochschulen stehenden mittelbaren Landesbeamten und des nicht im Beamtenverhältnis stehenden Hochschulpersonals (1335).
- aus der Nr. 1 des Geschäftsbereichs des 3. Senats das Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der unmittelbaren Landesbeamten (1335) und
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Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 3. Senat
- aus der Nr. 3 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der Besoldung und Versorgung (1334) und
- aus der Nr. 4 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der Besoldung und Versorgung (1334).
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Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 6. Senat
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aus der Nr. 3 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der mittelbaren Landesbeamten (1330), der Laufbahnprüfungen (1331), der Beförderungen (1332), der Versetzungen und Abordnungen (1333), und
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aus der Nr. 4 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der unmittelbaren Landesbeamten (1330), der Laufbahnprüfungen (1331), der Beförderungen (1332) und der Versetzungen und Abordnungen (1333).
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