Das Präsidium hat am 27. Juni 2017 folgenden Beschluss gefasst:
- Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht scheidet Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Holtbrügge aus dem 1. Senat aus.
- Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht
- tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller vom 8. Senat in den 1. Senat über und übernimmt dort den Vorsitz,
- tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Sarnighausen vom 1. Senat in den 8. Senat über und übernimmt dort den stellvertretenden Vorsitz, wobei die Zuweisung der Richterin zu den Fachsenaten für Bundes- und Landespersonalvertretungssachen hiervon unberührt bleibt.
- Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann vom 3. Senat und vom Disziplinarsenat in den 15. Senat über.
- Mit Wirkung vom 1. Juli 2017
- übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter Nr. 2 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Wohngeldrecht einschließlich der anhängigen Verfahren mit Ausnahme des Verfahrens 14 A 2925/15,
- übernimmt der 19. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter Nr. 6 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Recht der Lehramtsprüfungen einschließlich der Anerkennungen nach § 14 Abs. 1 bis 3 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) und einschließlich der Prüfungen im Rahmen eines nach § 7 des Hochschulgesetzes akkreditierten oder reakkreditierten Bachelor- oder Masterstudiengangs, bei dessen erfolgreichem Abschluss die Hochschule den akademischen Grad eines „Bachelor of Education“ oder eines „Master of Education“ verleiht, einschließlich der anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 14 A 2638/14, 14 A 467/15 und 14 B 560/17.