Das Präsidium hat am 21. März 2019 folgenden Beschluss gefasst:
- Mit Wirkung zum 1. April 2019
- scheidet Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Wöckel aufgrund seiner Abordnung an das Bundesverfassungsgericht aus dem 4. Senat aus.
- übernimmt Richterin am Oberverwaltungsgericht Schnieders den stellvertretenden Vorsitz im 4. Senat.
- Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen scheidet Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Gatawis aus dem 13. Senat und dem Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO aus.
- Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Oberverwaltungsgericht Sander zum Vorsitzenden Richter am Oberververwaltungsgericht
- tritt der Richter vom 5. Senat in den 13. Senat sowie - bis zum Ablauf der Amtsperiode am 31. Dezember - den Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO über und übernimmnt dort den Vorsitz,
- tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann in den 5. Senat über und übernimmt dort den stellvertretenden Vorsitz. Sie verbleibt mit einem Zehntel ihrer Arbeitskraft im 15. Senat; Stammsenat der Richterin ist der 5. Senat.
- Mit Wirkung zum 1. Mai 2019
- wird Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Stamm dem 15. Senat zugewiesen,
- endet die Zuweisung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann zum 15. Senat; zur weiteren Mitwirkung als Berichterstatterin in dem Verfahren 15 A 1519/16 bleibt sie Mitglied im 15. Senat.