05.11.2024

In dem Verfahren betreffend die Besetzung der Stelle der Präsidentin/ des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen finden am 25.11.2024 und am 05.12.2024 Erörterungstermine mit Zeugen- und Parteivernehmungen statt. Die Termine sind nicht öffentlich.

Mit Beschluss vom 29.02.2024 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die seit Juni 2021 vakante Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht mit der vom Justizminister ausgewählten Bewerberin besetzt werden darf (vgl. Pressemitteilung vom 01.03.2024). Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf die Verfassungsbeschwerde eines unterlegenen Bewerbers aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen hat (Beschluss vom 07.08.2024 - 2 BvR 418/24 -), ist der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts gehalten, im Rahmen des anhängigen Eilverfahrens aufzuklären, ob eine unzulässige Vorfestlegung des Ministers der Justiz gegeben war.

Als Zeugen sind geladen:

  • Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminiski
  • Bundestagsabgeordneter Ansgar Heveling
  • Ministerialdirigent Dr. Andreas Christians
  • Ministerialdirigent Kay Holtgrewe
  • eine zur Zeit an das Ministerium der Justiz abgeordnete Richterin am Oberverwaltungsgericht.

Die Verfahrensbeteiligten - der unterlegene Bewerber (Antragsteller), die ausgewählte Bewerberin (Beigeladene) und für das Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) der Minister der Justiz - sollen förmlich als Partei vernommen werden. Sie unterliegen als solche denselben Wahrheitspflichten wie Zeugen und können erforderlichenfalls wie diese beeidigt werden.

Eine Entscheidung des Eilverfahrens wird im Erörterungstermin nicht ergehen. Diese erfolgt nachfolgend im schriftlichen Verfahren. Darüber wird das Gericht dann per Pressemitteilung informieren.

Aktenzeichen: 1 B 1082/23 (1. Instanz: VG Münster 5 L 583/23)

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