InhaltHinweis für den Übermittlungsweg per E-MailE-Mail in Rechtssachen
Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte E-Mail-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de) entnehmen. Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden an: poststelle@ovg.nrw.de |
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© Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW, Münster, 2012