Weitere Informationen zu den Aufgaben unseres Gerichts.
Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht zuständig für Entscheidungen über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte sowie über Beschwerden gegen andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Daneben ist es für bestimmte Rechtsstreitigkeiten (z. B. über Bebauungspläne oder Großvorhaben) erstinstanzliches Gericht. Die Spruchkörper des Oberverwaltungsgerichts heißen Senate, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Senate sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.
Das Oberverwaltungsgericht bietet auch richterliche Mediation an, um einen anhängigen Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.
Zusätzlich zur rechtsprechenden Tätigkeit nimmt das Oberverwaltungsgericht Aufgaben der Justizverwaltung wahr. Es ist u. a. zuständig für die Einstellung in den Probedienst für das Amt des Richters/der Richterin in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.