Referendare im Gespräch

Als Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar können Sie Ihre Wahlstation (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW) beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen oder bei einem der sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte absolvieren. Die Wahlstation umfasst seit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum 17. Februar 2022 vier Monate (zuvor: drei Monate). Nach den Übergangsvorschriften in Art. 2 Abs. 3 dieses Gesetzes bleibt das bisherige Recht maßgebend für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben. Im Rahmen dieses Abschnitts Ihrer Ausbildung werden Sie einer erfahrenen Einzelausbilderin oder einem erfahrenen Einzelausbilder zugewiesen, die bzw. der Sie durch Einbindung in die praktischen Arbeitsabläufe der Kammer oder des Senats mit der verwaltungsrichterlichen Tätigkeit vertraut macht. Durch Ihre Mitarbeit lernen Sie einen Verwaltungsrechtsstreit praxisgerecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu bearbeiten und erhalten zugleich einen unmittelbaren Eindruck von der besonderen Verantwortung, die den Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der ihnen anvertrauten Rechtsschutzgewährung obliegt.

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist zudem die Wahlmöglichkeit eingeführt worden, bis zu zwei Monate der dreimonatigen Verwaltungsstation bei einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu absolvieren (§ 35 Abs. 3 JAG NRW). Auf das oben dargestellte Übergangsrecht wird hingewiesen.

Kapazitätsprobleme bei der Durchführung einer Stationsausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen erfahrungsgemäß nicht. Um eine ordnungsgemäße Planung zu ermöglichen und Ihre gegebenenfalls bestehenden Wünsche angemessen berücksichtigen zu können, wird gebeten, Ihr Interesse an einer solchen Ausbildung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Stationsbeginn, durch Anschreiben gegenüber dem jeweiligen Gericht mitzuteilen.

Ihre Entscheidung für die Durchführung der Wahl- oder Verwaltungsstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen leiten Sie bitte – nach Erhalt einer entsprechenden Bestätigung durch das von Ihnen ausgewählte Gericht – spätestens zwei Monate vor Stationsbeginn der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Ihres Ausbildungsbezirks zu (§ 36 Abs. 2 Satz 1 und 3 JAG NRW).

Ansprechpartnerin beim OVG NRW
Regierungsdirektorin Heibges-Segebarth
Telefon 0251 505-258