Seit Jahren führt die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen eine Qualitätsdiskussion durch.

Sie umfasst den richterlichen sowie den nichtrichterlichen Bereich und erstreckt sich auf alle Aufgabenfelder. Ihren Ausgangspunkt bilden ein Arbeits- sowie ein Positionspapier und eine Kundenbefragung.