Gruppenbild Richter

Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Münster. Das Gerichtsgebäude befindet sich mitten in der Innenstadt am Aegidiikirchplatz.

Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) entscheidet das Oberverwaltungsgericht über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Zudem entscheidet es erstinstanzlich in Normenkontrollverfahren über die Gültigkeit untergesetzlicher Rechtsvorschriften, wie z. B. Bebauungspläne, über Streitigkeiten betreffend Planfeststellungen für bestimmte Großvorhaben sowie über Rechtsbehelfe von anerkannten Umweltvereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in Bezug auf bestimmte Pläne und Programme.

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden zuständig. In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch sieben Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) und das Oberverwaltungsgericht in Münster wahrgenommen.