Der vom Präsidium des Oberverwaltungsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan in Rechtssachen unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Die internen Geschäftsverteilungspläne der Senate des laufenden Geschäftsjahres werden in der Bibliothek des Oberverwaltungsgerichts zur Einsichtnahme bereitgehalten.