InhaltEntscheidungsanforderungIn der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank NRWE Außerdem können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (nicht Entscheidungen anderer Gerichte) bei begründetem rechtlichen Interesse schriftlich Brief: Telefax oder unter Verwendung des E-Mail-Antragsformulars angefordert werden. Soweit Entscheidungen im PDF-Format vorliegen, können diese auch als E-Mail übersandt werden. Die Übersendung von Abschriften oder elektronischen Dateien ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt unabhängig vom Umfang und von der Art der Übermittlung je Entscheidung 12,50 Euro. Die Angabe des Aktenzeichens der angeforderten Entscheidung ist in jedem Fall sehr hilfreich und beschleunigt die Bearbeitung. |
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© Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW, Münster, 2012