Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Startseite | Übersicht | Impressum | RSS-Feed(s) abonnieren |

Das Gerichtsgebäude

(gekürzte Fassung eines Beitrags in der Festschrift "Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen 1949 - 1999", herausgegeben vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen)

Das Hauptgebäude

Das 1962 nach den Plänen der Architekten Wilhelm und Dieter-Georg Baumewerd fertig gestellte Gerichtsgebäude am Aegidiikirchplatz bestand ursprünglich aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude mit einem großen Innenraum, der Halle, und aus einem zweigeschossigen Nebengebäude, das mit dem Hauptgebäude auf zwei Ebenen durch verglaste Verbindungsgänge verbunden war. Im Nebengebäude befanden sich die beiden Sitzungssäle, die Bibliothek und der Präsidententrakt. Am 29. Mai 1963 wurde das Gerichtsgebäude in einer Feierstunde von Landtagspräsident Johnen an Präsident Dr. Pötter übergeben. Dieser bezeichnete es in seinem Baustil als nüchtern, klar und dem Zeitgeist aufgeschlossen.

Hauptgebäude Südseite - Eingangsbereich
Großer Sitzungssaal Großer Sitzungssaal
Bibliothek Innenansicht Bibliothek - Innenansicht
Innenhalle mit Bibliothek Innenhalle mit Bibliothek


Der Vorplatz

Im Sommer 1965 wurde der geschichtsträchtige Vorplatz künstlerisch anspruchsvoll gestaltet; hier hatte sich bis 1828 ein Kapuzinerkloster mit seinem zweigeschossigen Kreuzgang befunden. Nach dem Plan des Düsseldorfer Dozenten Krummenauer, der auch die große Halle gestaltet hatte, wurden auf dem Vorplatz neun Springbrunnen angelegt, entsprechend der Zahl der damaligen Senate, dazu ein großer Brunnen.

Aegidiikirchplatz: Blick auf das Oberverwaltungsgericht Aegidiikirchplatz
Blick auf das Oberverwaltungsgericht
Aegidiikirchplatz: Blick Richtung Nebenstelle Aegidiikirchplatz
Blick Richtung Nebenstelle
Aegidiikirchplatz: Blick auf den Sitzungssaaltrakt Aegidiikirchplatz
Blick auf den Sitzungssaaltrakt


Die Erweiterung des Gebäudes

Bereits im Jahre 1971 erwies sich das Gerichtsgebäude als zu klein. In den Jahren 1975 und 1976 wurde deshalb das Hauptgebäude um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Außerdem wurde der Präsidententrakt kompakt mit dem Hauptgebäude verbunden und so im Erdgeschoss Raum für den dritten ovalen Sitzungssaal und im Obergeschoss Raum für die Erweiterung der Bibliothek geschaffen. Das Gerichtsgebäude deckte nun mit seinem Erdgeschoss und seinen drei Obergeschossen einen Raumbedarf von ca. 3.500 qm. Dazu kamen weitere Räume im Kellergeschoss, die bereits zuvor und später zum Teil auch als Richterzimmer genutzt wurden.


Der Heeremansche Hof (Nebenstelle bis August 2011)

Durch die Übernahme der Asylverfahren entstand in den 80er Jahren zusätzlicher Raumbedarf. Ende 1984 zogen deshalb zunächst drei Senate in den Heeremanschen Hof, der inzwischen vom Verwaltungsgericht Münster nach dem Umzug zur Piusallee freigemacht worden war. Hinzu kamen in der Folgezeit zwei weitere Senate. Der Heeremansche Hof verfügt über einen Sitzungssaal und eine Bibliothek. Er wird kurz als Nebenstelle bezeichnet.
Nebenstelle Frontalansicht Nebenstelle
Frontansicht
Nebenstelle Außenansicht Nebenstelle
Außenansicht
Nebenstelle Eingang Nebenstelle
Eingang


 

© Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW, Münster, 2012